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I. Geltung
Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende
Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Käufers, werden
nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.
Die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen gilt in jedem Fall als Anerkennung
unserer allgemeinen Bedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für die weitere
Geschäftsverbindung.
Eine jeweils aktuelle Version finden Sie unter www.sixdata.de.
II. Angebot und Vertragsabschluss
1. Die Angebote der sixData GmbH haben eine dreimonatige Bindefrist falls hier nichts
anderes angegeben wurde und sind unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche
Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die
Angestellten der sixData GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu
treffen oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen
Vertrages hinausreichen. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung
auch durch Rechnung ersetzt werden. Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen
enthaltenen und die in einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben
wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie
Angaben in bezug auf die Verwendbarkeit sind freibleibend, insbesondere nur annähernd
maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt
und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung
für den Käufer nicht unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für Änderungen
und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen.
2. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung
ist bindend. Wir sind berechtigt, das dann liegende Vertragsangebot innerhalb von
4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Bei Überschreitung
des Kreditlimits des Kunden sind wir von einer Lieferverpflichtung entbunden. Eine
Rechnungserteilung steht der schriftlichen Bestätigung gleich.
3. Wir verweisen beim Kauf unserer Produkte auf die gesetzlich gültigen Ausfuhr-
und Exportbestimmungen. In jedem Falle ist der Kunde für die Einhaltung derselben
voll selbst verantwortlich.
III. Preise
Alle abgedruckten oder gespeicherten Preisangaben in unseren Preislisten, elektronischen
Medien und dergleichen sind freibleibend.
1. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise.
Die vereinbarten Preise verstehen sich ab unserem Firmensitz ohne Installation,
Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung.
Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten des Kunden zu
versichern.
2. Zahlungen haben innerhalb von 7(sieben) Tagen nach Ausstellung der Rechnung rein
netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge zu erfolgen.
3. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so hat er, vorbehaltlich
der Geltendmachung weitergehender Rechte, Verzugszinsen in Höhe von derzeit
13,75% p.a. zu zahlen.
4. Tritt beim Käufer eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an
seiner Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit begründen, insbesondere
bei Wechsel- oder Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen
aus anderen Leistungen, schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich der
uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen,
unsere Leistungen bis zur Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten
und bei mangelnder Vorauskasse oder Sicherheitsleistung ganz oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall werden sämtliche Ansprüche
aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
5. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf demselben
Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen,
die entweder unbestritten oder rechtskräftig sind.
IV. Lieferzeit
1. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
2. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart
werden können, sind anzugeben. Wir sind bemüht, die verbindlich vereinbarten
oder unverbindlich genannten Liefertermine/ Lieferfristen pünktlich einzuhalten.
Die Lieferfrist/ der Liefertermin ist eingehalten, wenn bis zum Ablauf dem Käufer
die sofortige Lieferbereitschaft mitgeteilt worden ist.
3. Im Falle unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände
- z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände,
Mangel an Arbeitskräften, Material, Energie, Transportmöglichkeiten, behördliche
Eingriffe u.s.w., auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten, verlängert sich,
wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese
Umstände gehindert sind, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit. Liefern
wir nicht nach Ablauf der um angemessene Zeit verlängerten Lieferfrist, so
kann der Käufer uns eine angemessene Nachfrist setzen und nach fruchtlosem
Ablauf dieser vom Vertrag zurücktreten.
4. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich
oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei.
5. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so
ist der Käufer berechtigt - sofern ihm aus der Verspätung ein nachweislicher
Schaden entstanden ist - eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1% für
jeden Monat vollendeten Verzug, im ganzen aber höchstens 5% vom Wert desjenigen
Teiles der Lieferung oder Leistung zu verlangen, die infolge der Verspätung
nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden können.
6. Entschädigungsansprüche des Kunden, die über die in vorstehender
Ziffer genannte Grenze in Höhe von 5% hinausgehen, sind in allen Fällen
verspäteter Leistungen, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir in Fällen des Vorsatzes oder der
groben Fahrlässigkeit zwingend haften.
7. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns
gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.
V. Gefahren
1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben wurde. Eine eventuelle Übernahme
der Frachtkosten durch die sixData GmbH hat keinerlei Einfluss auf den Gefahrenübergang.
2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung gilt als selbständige
Leistung.
3. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen
innerhalb von 24 Stunden nach Warenerhalt der sixData GmbH schriftlich angezeigt
werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis
für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Alle unsere Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Eine etwaige Be- oder
Verarbeitung erfolgt stets für sixData GmbH als Hersteller im Sinne des §950
BGB ohne sixData GmbH zu verpflichten. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer
über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung
mit uns getilgt hat, bei Zahlung mit Scheck erst bei dessen Einlösung und damit
vollständiger Gutschrift auf dem Konto der sixData GmbH.
2. Vorher ist die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt. Eine
Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung
gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
3. Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine
Zahlungen ein und/ oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit
oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware
zu verfügen. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Räume, in denen sich
die Ware befindet, zu betreten und die Ware in materiellen Besitz zu nehmen. Sollte
die Ware wesentlicher Bestandteil in Einrichtungen, Anlagen (z.B. Netzwerken) etc.
geworden sein, so verpflichtet sich der Auftraggeber, der sixData GmbH die Demontage
zu gestatten/ ermöglichen. Die Demontage, der Seite von Abtransport und sonstige
Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Weitere Schadensersatzforderungen der
sixData GmbH, Wertminderungen, entgangener Gewinn etc., bleiben hiervon unberührt.
Wir können in einem solchen Fall die Rechte aus § 455 BGB geltend machen
und/oder die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber dem Warenempfänger
widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger
zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und
die Forderung des Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen.
4. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen,
die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25% übersteigt,
werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil dieser freigeben.
5. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die in unserem Eigentum stehende
Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern.
Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung
an.
VII. Gewährleistung
1. Die Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beträgt
24 Monate ab Rechnungsdatum sofern, nichts anderes in Schriftform vereinbart wurde.
Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften
Liefergegenstand auszubessern, neu zu liefern oder den Kauf rückgängig
zu machen. Werden unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen
vorgenommen, Teile gewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen genügen, sind wir von jeglicher Gewährleistung
entbunden. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung gewährleisten
wir in der gleichen Weise wie für den Liefergegenstand. Ersetzte Teile gehen
in unser Eigentum über. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.
2. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig,
dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen und nicht
offensichtliche Mängel innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung anzeigt.
Die Kaufleute treffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§
377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt. Reparaturen werden ausschließlich
zu den jeweils gültigen Servicebedingungen der sixData GmbH angenommen.
3. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften
Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Käufer oder bei uns zu gestatten.
Verweigert der Käufer dies, sind wir von der Gewährleistung befreit.
4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für solche Ansprüche
des Käufers auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz, die durch
im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung
vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind.
5. Gewährleistungsansprüche gegen die sixData GmbH stehen nur dem unmittelbaren
Käufer zu und sind nicht abtretbar.
6. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Produkte an Dritte, ist es ihm
untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche
auf uns zu verweisen.
7. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit
des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich
anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt.
8. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Verschleißteile
wie Farbbänder, Druckköpfe, Toner, Typenräder, etc.
VIII. Schadensersatz
1. Schadensersatzansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere
wegen Schlechterfüllung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Nebenpflichten
und Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden
ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz,
grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Leistungsverzug,
anfänglichem Unvermögen, zu vertretender Unmöglichkeit und bei Personenschäden
oder Schaden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Wird uns die obliegende Lieferung oder Leistung unmöglich, so gelten die
allgemeinen Rechtsgrundsätze mit folgender Maßgabe: Ist die Unmöglichkeit
auf unser Verschulden zurückzuführen, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz
zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch auf 5% des
Wertes desjenigen Teiles der Lieferung oder Leistung, der wegen der Unmöglichkeit
nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Schadensersatzansprüche
des Kunden, die über die genannte Grenze von 5% hinausgehen, sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
zwingend gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt
unberührt.
3. Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen
Einsparungen, mittelbaren und/oder Folgeschäden. In jedem Fall ist unsere Haftung
auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens
beschränkt. Dies gilt nicht beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit.
4. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass
wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben
und der Käufer sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in
maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert
werden können.
5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
für die persönliche Haftung unserer freien Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsordnung
1. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für
Leistung/ Lieferung und Zahlung als Gerichtsstand Rosenheim vereinbart, mit der
Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung
des Kunden zu klagen.
2. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach
Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus
dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz
Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Allen Verträgen mit uns liegt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des Einheitlichen Kaufgesetztes (EKG) und des Einheitlichen Vertragsabschlußgesetzes
(EAG) zugrunde. Die Vertragssprache ist deutsch, soweit nicht anders vereinbart.
X. Software
Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger
(z.B. CD-ROMs, Diskette) beiliegenden und/oder auf diesem enthaltenen Lizenz- oder
sonstigen Bedingungen des Herstellers. Der Käufer erkennt die Geltung dieser
Bedingungen durch Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich
an. Dem Käufer, der die Bedingungen des Herstellers nicht anerkennen will,
steht das Recht zur Rückgabe des versiegelten Datenträgers zu, das innerhalb
von 10 Tagen nach Erhalt der Software schriftlich auszuüben ist.
XI. Sonstige Vereinbarungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch
nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, für die ganz oder
teilweise unwirksamen Bestimmungen die am nächstliegenden, oder denselben Zweck
erfüllenden, wirtschaftlichen Bestimmungen zu vereinbaren.
2. Änderungen und Nebenabreden dieser Geschäftsbedingungen bedürfen
der Schriftform.
3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung
erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen geschäftlichen
Zwecke verwenden.
Prien am Chiemsee, Januar 2005
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